Als Schwangere hast du einen Anspruch auf Hebammenhilfe. Du darfst deine Hebamme frei wählen.
Hebammen sind laut Berufsordnung dazu berechtigt, eine normal verlaufende Schwangerschaft eigenständig zu begleiten. Dazu gehören auch die Schwangerenvorsorgeuntersuchungen incl. der CTG-Kontrolle und allen empfohlenen Laboruntersuchungen (z.B.auch Blutabnahme).
Die drei empfohlenen Ultraschalluntersuchungen dürfen nur von deiner Frauerärztin, deinem Frauenarzt durchgeführt werden. Eine Zusammenarbeit ist mit allen Berufsgruppen ganz einfach möglich.
Bist du in deinem Wohlbefinden beeinträchtigt, helfe ich dir gerne mit naturheilkundlichen Mitteln.
Dazu gehört oft auch eine Beratung zur Optimierung deiner Lebensführung (Ernährung, Bewegung, Umgang mit Stress).